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Zur Dogmatik des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Völkerrecht der bewaffneten Konflikte und im Völkerstrafrecht
Art. 8 II b) iv) IStGH-Statut sanktioniert den, der einen offensichtlich unverhältnismäßigen Angriff durchführt. Aber was ist, wenn nicht-erforderliche Angriffsmittel eingesetzt werden, obwohl militärischer Vorteil und Kollateralschaden in einem angemessenen Verhältnis zu einander zu stehen scheinen? Dieser Frage geht das Werk auf den Grund. Dabei wird zunächst die Prinzipientheorie auf das Konfliktsvölkerrecht angewandt und sodann die Entstehungsgeschichte des ZP I ...

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